Worin unterscheidet sich ein Notar von einem Rechtsanwalt?
Der Notar ist ein unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes. Er beurkundet Verträge und Erklärungen rechtssicher für alle Beteiligten und berät neutral. Der Rechtsanwalt vertritt dagegen einseitig die Interessen seiner Mandantin oder seines Mandanten. Prof. Dr. Frank Martin übt beide Funktionen aus – jedoch stets getrennt und rollenklar.
Was ist ein Fachanwalt und welchen Vorteil habe ich davon?
Den Titel „Fachanwalt" verleiht die Rechtsanwaltskammer nur nach dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und umfangreicher praktischer Erfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet. Prof. Dr. Frank Martin ist Fachanwalt für Erbrecht, für Arbeitsrecht und für Familienrecht – Sie erhalten also gleich dreifach nachgewiesene Spezialisierung.
Was kostet eine Erstberatung?
Die Gebühren für anwaltliche Leistungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vereinbarung. Notarielle Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt und damit bundesweit einheitlich. Wir informieren Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten.
An welchen Standorten kann ich einen Termin wahrnehmen?
Sie erreichen uns in der Zentrale in Limburg an der Lahn (Parkstraße 33) sowie in der Zweigstelle in Montabaur (Bahnallee 11–13). Termine vereinbaren Sie telefonisch unter 06431 - 2 88 88 88 oder über unser Kontaktformular.
Wie bereite ich mich auf einen Notartermin vor?
Für die meisten Beurkundungen benötigen wir vorab die Personalien aller Beteiligten sowie die relevanten Unterlagen (etwa Grundbuchdaten beim Immobilienkauf). Nach Eingang Ihrer Angaben erstellen wir einen Entwurf, den Sie in Ruhe prüfen können. Beim Termin selbst wird die Urkunde vollständig verlesen und erläutert.