Im Bereich des Erbrechtes beraten wir unsere Mandanten vorausschauend und helfen ihnen die entsprechenden erbrechtlichen Gestaltungen vorzunehmen. Auf diese Weise kann der Wille des Erblassers umgesetzt werden und auch die steuerlich günstigste Gestaltung für den Mandanten erreicht werden.
Im Bereich des Erbrechtes sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:
- Erstellung und Gestaltung von Testamenten
- Erstellung und Gestaltung von Erbverträgen
- Durchführung von Testamentsvollstreckungen / Nachlassverwaltung
- Durchsetzung bzw. Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen
- Stiftungsrecht
- (internationale) Vermögensnachfolgeplanung
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Pflichtteil, Testament, Erbfolge, Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung, Erbschaftssteuer, Schenkung, Enterbung, Nachlassverwaltung, Patientenverfügung, Ehe- und Erbvertrag.
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie unseren Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Frank Martin unter Tel: 06431 / 2 88 88 88 an.